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Energiepass In Luxemburg

LuxEeB Energiepass in Luxemburg

In Luxemburg wird die Energieeffizienz von Gebäuden durch eine großherzogliche Verordnung geregelt. Seit dem 30.11.2007 gilt diese für Wohngebäude. Am 31.08.2010 trat eine Modifizierung dieser Regelung auch für Nutzgebäude in Kraft. Diese regelt die Berechnung der Energieeffizienz, legt die Mindestanforderungen an die energetische Effizienz fest und zertifiziert diese mittels Energieausweis. Die offizielle Bezeichnung für den luxemburgischen Energie-Ausweis lautet Energiepass.

Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Wohngebäuden. Mit ihm können Mieter und Käufer bei der Wohnungs- oder Haussuche, den energieverbrauch verschiedener Objekte auf einen Blick vergleichen.

In Luxemburg ist der Energiepass Pflicht und muss beigefügt werden bei bei jedem Bauantrag:

  • eines Neubaus
  • einer Erweiterung und einer Modifikation
  • einer Energieeffizienzberechnung, als Beweis der Erfüllung der Anforderungen
  • im Falle einer substanziellen Transformation und einem
  • Eigentümer- oder Mieterwechsel.

Einige wenige Ausnahmen sind von der großherzoglichen Verordnung und somit auch von der Energiepasspflicht ausgenommen. Voraussetzung hierfür ist ein begründeter Antrag sowie eine vollständige Dokumentation (denkmalgeschützte Gebäude, von öffentlichem Interesse, nur vorübergehend errichtete Gebäude etc.).