WERTEXPERTISE FÜR GEWERBEIMMOBILIEN UND INDUSTRIEGEBÄUDE
Beim Kauf oder Verkauf einer Gewerbeimmobilie besteht der große Unterschied zu herkömmlichen Wohnimmobilien in der Wertermittlung. Im Gegensatz zu einfachen Wohnimmobilien, die man nach dem Sachwertverfahren bewertet, werden Gewerbeimmobilien nach dem Ertragswertverfahren (auch DCF-Verfahren genannt) bewertet – stützend jedoch auch mittels Sachwertverfahren.
Wichtig ist, dass Sie sich bei Gewerbeimmobilien im Vorfeld stets über die genauen Rahmenbedingungen hinsichtlich des Verfahrens zur Wertermittlung informieren sollten. Zudem wird eine Gewerbeimmobilie auch steuerlich anders behandelt, als ein reines Wohnobjekt. Insbesondere bei Gebäuden und Grundstücken, bei denen der weiterhin erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht, wird das Ertragswertverfahren angewendet. Das trifft für Mietwohngrundstücke (Mehrfamilienhäuser), Geschäftsgrundstücke (Bürohäuser, Geschäftshäuser, Einkaufszentren) und Spezialimmobilien (Hotels, Parkhäuser, Logistikflächen) aber auch gemischt genutzte Grundstücke zu. Hierzu rechnet man beispielsweise Wohnhäuser, in denen eine Werkstatt oder Handelsfläche integriert ist.
Die gewerbliche Nutzung einer Immobilie kann auch schon in einem kleineren Umfang vorliegen. Nutzt man beispielsweise eine Mietwohnung vorwiegend auch für gewerbliche Zwecke, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Deklaration als Gewerbeimmobilie erfolgen.
Selbstverständlich umfaßt unsere Beratungsleistung die Wertermittlung von Gewerbeimmobilien. Sprechen Sie mit uns, wir haben das nötige Know-how.