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Der Richtige Standort, Für Sie Die Gelassenheit

GESUNDHEITSKOORDINATION

Einer der wichtigsten Aspekte auf einer Baustelle ist die Sicherheits- und Gesundheitskoordination. Hierbei handelt es sich um die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für Ihre Sicherheit und Gesundheit. Sie ist somit Bestandteil des Arbeitsschutzes, der Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fordert. Dies sind unverzichtbare Unterstützungsprozesse eines Unternehmens.

Rechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers
  1. Vermeidung von Risiken
  2. Abschätzung nicht vermeidbarer Risiken
  3. Gefahrenbekämpfung an der Quelle
  4. Berücksichtigung des Faktor Mensch
  5. Berücksichtigung des Stands der Technik
  6. Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomenten
  7. Planung der Gefahrenverhütung
    Vorrang des kollektiven Gefahrenschutz vor individuellem Gefahrenschutz
  8. Erteilung geeigneter Anweisungen an die Arbeitnehmer
PGSS – Im Sicherheitsplan
  1. Sanitäreinrichtungen WC etc. Wo Wieviel
  2. Baustelleneinrichtung ( zufahren Befestigungen der Straße Böschung evtl. Unterfangungen )
  3. Beschreibung der Baustelle
  4. Dauer der Baustelle ; Baubeginn, Beteiligte Baufirmen, Dringlichkeiten Krankenhaus Polizei Feuerwehr
  5. Anschluss Wasser
  6. Anschluss Elektro
  7. Absperrungen
  8. Vorbeugungen der Gefahren
  9. Risiko von fallen
  10. Feuer auf Baustellen verboten
PPSS – Sicherheitsplan der Baufirmen muss enthalten sein
  1. Informationen generell
  2. Informationen weiterleiten an sub.
  3. Risikoentwicklung
  4. Weiterbildung der Mitarbeiter
  5. Unterlagen zu Verfügung stellen
  6. Genehmigungskontrolle
  7. Einhaltung der Hygienevorschriften
DAO As Built?
  1. Beschreibung der Konstruktion description de la construktion
  2. Beschreibung der Außenanlagen Description des Exterieurs
  3. Wartung des Gebäude Entretien du Batiment
  4. Vorbeugender Brandschutz ( Prevention incendie )
  5. Fluchtweg
  6. Dringlichkeiten Tel ( Polizei, Krankenhaus)
  7. Technisches Datenblatt soll enthalten sein
Definition und Inhalt des Koordinationsprotokolls
  1. Baufirmen Beteiligte Architekt Statiker CSS Baubeschreibung
  2. Gibt es ein Baustelleneinrichtungsplan ? Temperatur ? Sicherheit für die Bauarbeiter Helm Gehörschutz Staubmaske Kontrolle der Autorisation
  3. Mängel ? Zaun da ? ist der Avis prealable ? Ist der Acces Chantier gemacht worden
  4. Plan AS built von Baufirmen hergestellt
  5. Ist der PPSS an das Sicherheitsbüro gesendet worden.
Koordinationsplan
  1. Die Anwendung der allgemeinen Grundsätze zu koordinieren
  2. Einen SiGiko-Plan auszuarbeiten, in dem die betreffende Baustelle anwendbaren Bestimmungen aufgeführt sind, Die spezifischen Maßnahmen und Aufgeben des SiGiko-Plan müssen in die Unterlagen Ausschreibungen integriert werden.
  3. Eine Unterlage as Built DAO zusammenstellen und zweckdienliche Angaben in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz, die bei eventuell späteren Arbeiten zu berücksichtigen sind, in ihre festzuhalten
  4. Sicherstellung das die allgemeinen Grundsätze der Präventionen über Sicherheit und Gesundheitsschutz die im gesetzt 31.Juli 2006 über Arbeitnehmer bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheit durch den Auftragnehmer und gegebenenfalls durch den Kunden berücksichtigt werden, einschließlich
  5. Bei der Schätzung der Durchführung dieser Arbeiten erforderlichen Zeitraum
  6. Entwicklung eines Gesamtplans für die Gesundheit und Sicherheit spezifisch für die betroffene Baustelle unter Berücksichtigung der Arbeiten auf der Baustelle. Der Plan muss auch spezifische Maßnahmen enthalten in Bezug auf Arbeiten, die in eine oder mehrere Kategorien des Anhangs II der großherzoglichen Verordnung vom 29. Oktober 2004 fallen, und der Elementen die in Anhang V der großherzoglichen Verordnung vorfallen .
  7. Die spezifischen Indikationen und spezifischen Maßnahmen des allgemeinen Plans von Sicherheit und Gesundheit sollten in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein.
  8. Erstellen eines an der Baustelle angepassten Verzeichnisses der die Eigenschaften der Sicherheits- und Gesundheit übernimmt bei eventuellen späteren Arbeiten. Die im Anhang VIII der großherzoglichen Verordnung aufgeführten Elemente vom 29. Oktober 2004 sind ebenfalls zu übernehmen.
Der Koordinator für Sicherheit und Gesundheit während der Baustellenphase
  1. Koordiniert die Zusammenstellung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung und Sicherheit:
    • Bei technischen und / oder organisatorischen Entscheidungen, um die verschiedenen Arbeiten oder Arbeitsabschnitte die gleichzeitig oder nacheinander stattfinden zu planen.
    • Bei der Schätzung der Zeit für die Durchführung dieser verschiedenen Arbeiten oder Arbeitsabschnitte;
  2. Koordiniert die Durchführung der einschlägigen Vorschriften um zu gewährleisten, dass die Arbeitgeber und gegebenenfalls für den Schutz der Arbeitnehmer:
    • konsequent die in Absatz 4.2 genannten Grundsätze Umsetzen;
    • soweit erforderlich, der allgemeine Plan der Sicherheit und Gesundheit in Absatz 3.1.b umsetzen;
  3. trifft die erforderlichen Anpassungen für den allgemeinen Sicherheit und Gesundheitsplan vom Absatz 3.1.b und gemäß Absatz 3.1.c, je nach Fo>rtgang der Arbeiten und Änderungen, und in Abhängigkeit der Zusatzinformationen in den spezifischen Sicherheits- und Gesundheitspläne der Betriebe.
  4. Organisiert zwischen den Arbeitgebern, einschließlich derjenigen, die vor Ort, Kooperation und Koordination von Aktivitäten für den Schutz der Arbeitnehmer und der Verhütung von Unfällen und Schäden an professionelle Gesundheitsrisiken betreiben, und folgen gegenseitigen Information die im Gesetz vom 31. Juli 2006 Buch III enthalten sind bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit.
  5. koordiniert die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren;
  6. Stellt sicher, dass die notwendigen Schritte unternommen werden dass nur autorisierte Personen Zugriff auf der Baustelle haben.
Chantier Sécurité Santé (CSS)
  1. für die Baustelleneinrichtung
    1. Größen Dimensionierung der Baustelleneinrichtung (Lagerfläche)
    2. Respektieren des Gesetz für hygienische Einrichtungen
    3. Code du travail, Arbeitsgesetz
    4. Beschreibungen der ITM Und AAA
    5. Entwicklung und neu Anpassung der Baustelle in Bezug auf Gefahren Änderung
    6. Vertragsbedingungen Cahier des charges
    7. Ausschreibungen Bordereaux
    8. Aufgebot der Baufirmen ( der CSS hilft mit bei der Analyse der Angebote)
    9. Baustellenbesuche
  2. Was gehört zum Zugang zur Baustelle
    1. Niederlassungserlaubnis
    2. Gewerberegister
    3. UMSATZSTEUER
    4. Umsatzsteuer-Identifikation
    5. Arbeitserlaubnis

SIGEKO

Bezüglich der zu beachtenden Mindestvorschriften im Bereich der Sicherheit und Gesundheit an zeitlich begrenzten oder beweglichen Baustellen jeder Bauherr verpflichtet, einen oder mehrere Sicherheits-und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo) für jede Baustelle zu ernennen, wo mindestens zwei Unternehmen (gleichzeitig oder nacheinander) ihre Tätigkeiten ausüben.

Sie können zu diesem Zweck auf spezialisierte Drittpersonen zurückgreifen, wie die genehmigten SiGeKo.

Diese Fachleute, die unter ihrer eigenen Verantwortung diese Tätigkeit ausüben, werden Ihnen dann ergänzend die zweckdienlichen technischen Details erläutern (z.B. den „allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsplan“).

Steht der SiGeKo in einem Untergebenenverhältnis (Arbeitsvertrag) zu Ihnen, ist die Koordinierungsaufgabe in einem gesonderten schriftlichen Dokument festzuhalten. Falls auf einer Baustelle mehrere Arbeiten des Bauwesens gleichzeitig von mehreren Bauherren durchgeführt werden müssen, sind die jeweiligen SiGeKo verpflichtet, sich abzusprechen, um die Risiken die sich aus den gegenseitigen Interferenzmöglichkeiten dieser Eingriffe ergeben, zu verhindern.

Es gibt zwei Varianten von SiGeKo, einen für die konzeptuelle (planerische) Phase des Bauwerks und einen für die Verwirklichung des Projektes (Baustellenphase). In einem Vertrag zwischen Bauherrn und SiGeKo werden insbesondere die Aufgaben erläutert, die letzterer erfüllen müssen, sowie der Beginn und das Ende dessen Verpflichtungen.

Der Bauherr, der auf ein entsendendes Unternehmen zurückgreift, ist hiermit in Kenntnis gesetzt, dass im Fall einer Nicht-Konformsetzung besagter Firma mit der hiesigen Gesetzgebung, deren Tätigkeiten, beziehungsweise die Aktivitäten ihrer entsandten Belegschaft zeitweilig, teilweise oder ganz unterbrochen werden können.

Es gibt 4 wichtige Bedingungen, die bezüglich der Vorankündigung (AP) erfüllt sein müssen:

Vorausfrist der Mitteilung an die ITM

Wenn es sich um eine Baustelle einer gewissen Größenordnung handelt:- auf der die geschätzte Dauer des Bauvorhabens länger als 30 (dreißig) Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 (zwanzig) Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt sind,- ODER das geschätzte Bauvolumen umfangreicher als 500 „Mann – Tage“ ist; ist der Bauherr verpflichtet, der ITM über seinen SiGeKo eine <schriftliche Vorankündigung> zu übermitteln.

Die <schriftliche Vorankündigung> („AP“) muss gemäß Anhang III der G.V. des 28. Juni 2008 erstellt werden und soll mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Bauaktivität, mitgeteilt werden.

Sichtbarkeit des „AP“

Die „schriftliche Vorankündigung“ muss zwingend auf der Baustelle (sichtbar) ausgehängt werden (vorzugsweise an den äußeren Baustellengittern unter einem Plastikschutz (gegen Unwetter).

Mitteilungsmöglichkeiten

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Aktualisierungspflicht des "AP"

Die „schriftliche Vorankündigung“ muss, wenn nötig, auf den neuesten Stand gebracht werden. Jede Aktualisierung der Beschäftigungslage oder der Arbeitsbedingungen auf der Baustelle ist der ITM unverzüglich mitzuteilen. (z.B. bei wesentlicher Erhöhung der Anzahl der Arbeitnehmer oder bei geplanter Aktivitätsaufnahme neuer Unternehmen oder Subunternehmen am Arbeitsort.